Rechtliche Grundlagen, Ausnahmen, Strafen und Einspruchsmöglichkeiten rund um die österreichische Autobahnmaut.
Die österreichische Autobahnmaut ist im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) geregelt. Das Gesetz wurde mehrfach novelliert und legt die Grundlagen für die Vignettenp flicht, die Sondermautpflicht und die Kontrollmechanismen fest.
| Rechtsgrundlage | Inhalt |
|---|---|
| BStMG 2002 §6 | Vignettenp flicht auf Bundesstraßen A und S |
| BStMG 2002 §7 | Ausnahmen von der Vignettenp flicht |
| BStMG 2002 §20 | Ersatzmaut bei Nichtbezahlung |
| BStMG 2002 §22 | Verwaltungsstrafen |
| DSGVO / DSG 2018 | Datenschutz bei Kennzeichenerfassung |
Folgende Fahrzeuge und Situationen sind von der Vignettenp flicht ausgenommen:
| Situation | Maßnahme | Betrag / Folge |
|---|---|---|
| Fahrt ohne Vignette (PKW) | Ersatzmaut | 120 € |
| Fahrt ohne Vignette (Motorrad) | Ersatzmaut | 60 € |
| Nichtbezahlung der Ersatzmaut | Verwaltungsstrafverfahren | Bis zu 3.000 € |
| Ausländisches Fahrzeug ohne Vignette | Sicherheitsleistung | Ersatzmaut + Sicherheitsleistung |
| Wiederholte Verstöße | Erhöhte Verwaltungsstrafe | Bis zu 3.000 € |
Wenn Sie einen Ersatzmaut-Bescheid erhalten haben und der Meinung sind, dass ein Fehler vorliegt, können Sie Einspruch erheben. Gehen Sie wie folgt vor:
ASFINAG Kundenservice:
Telefon: +43 (0)50108-10000
E-Mail: [email protected]
Online: www.asfinag.at
Was angeben: Kennzeichen, Datum der Fahrt, Vignettennummer (falls vorhanden), Bescheidnummer (falls erhalten)
Bearbeitungszeit: In der Regel 5–10 Werktage für schriftliche Anfragen.